Anlageberatung

Beschäftigen Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Finanzanlagenvertrieb? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?

Um diese Fragen eingehend zu beantworten, müssen wir uns zunächst einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen ansehen.

Gesetzlich vorgeschrieben für den Vertrieb von Anlageprodukten ist der Nachweis der Sachkunde (§ 34f Abs. 4 GewO). Dies gilt für alle Personen, die Finanzanlagen gemäß der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes sowie des § 1 Abs. 2 des VermAnlG vermitteln. Dazu gehören: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Inves

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Finanzberater oder Finanzcoach: Ein Vergleich der Beratungsformen und ihre Vorteile

In einer Zeit, in der finanzielle Bildung immer mehr in den Fokus rückt und an Bedeutung gewinnt, suchen viele Menschen nach professioneller Hilfe, um ihre Finanzen zu organisieren und ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Dabei geht es ihnen nicht nur um reine Produktlösungen. Vielmehr möchten sie die Mechanismen und Strategien hinter diesen Lösungen verstehen. Sie suchen nach Unterstützung, die ihnen hilft, fundierte Finanzentscheidungen zu treffen und diese auch umzusetzen.

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EU-Kleinanlegerstrategie: Weiterbildungspflicht für Anlageberater kommt

EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat am 24.05.2023 stellte in ihrem vielbeachteten Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie („Retail Investment Strategy“) nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten vor. In diesem Entwurf ist auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Diese müssten dann

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