Neue Zertifizierungsanforderungen für Verwalter:innen – Ihre Qualifikation im Fokus Ihrer Kunden

Bisher gilt lediglich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren umfasst.

Ab 01.12.2023 kommt nach § 26a WEG die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter (IHK) neu hinzu. Der § 26a des WEG bezieht sich auf Personen, die unmittelbar mit der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, also insbesondere auf jene, die Versammlungen leiten oder Entscheidungen als Verwalter treffen. Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich gemäß § 8 ZertVerwV als „zertifizierte Verwalter“ bezeichnen, vorausgesetzt, alle Beschäftigten haben die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden oder sind diesem gleichgestellt. Mitarbeitende in Bereichen wie Sekretariat, Buchhaltung oder Hausmeistertätigkeiten sowie Auszubildende sind hingegen von dieser Regelung ausgenommen. Wichtig: Diese Regelung betrifft nur WEG-Verwaltungen, nicht Mietverwaltungen.

In einer WEG kann sogar de facto jede einzelne Wohnungseigentümerin oder jeder einzelne Wohnungseigentümer den Nachweis zur Zertifizierung des Verwalters fordern. Daher ist es wichtig, dass Sie sich weiterhin als kompetenter Partner bei Ihren Kunden darstellen. Eine IHK-Zertifizierung ist daher notwendig.

Die Neuregelung tritt zum 01.12.2023 in Kraft. Daher ist es dringend ratsam, jetzt einen Lehrgang zu absolvieren und sich vor dem erwarteten Ansturm einen Prüfungstermin bei einer IHK Ihrer Wahl zu sichern.

GOING PUBLIC! bietet einen Online-Lehrgang an, in dem Teilnehmenden innerhalb von 75 Stunden die nötige IHK-Prüfungsvorbereitung erlangen.

Link-Tipp:

PDF der IHK: https://gp-akademie.info/mv3

Prüfungstermine IHK-Berlin:

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